Das Fest der Lichterketten
In Deutschland ist alles geregelt und genormt. Und sollte es womöglich Lücken geben, “rettet” uns die Europäische Union. Garantiert. Doch wo bleibt das Gesetz gegen optische Umweltverschmutzung? Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit verunstalten nicht nur die Städte ihre Einkaufspassagen mit grellbuntem Glitzermüll, nein, auch zu Hause klettern immer öfter lustige Weihnachtsmänner den mit Lichterketten behängten Schornstein hoch. Mag ja auch alles Geschmackssache sein, der Spaß hört aber auf, wenn Häuser und Vorgärten in einen Lichterpark mit dem Stromverbrauch einer mittleren Kleinstadt verwandelt werden. In Hamburg gibt es so einen Fall. Nachts ist es vor dem Häuschen beinah taghell, der Verkehr kommt regelmäßig zum Erliegen, weil Autofahrer abgelenkt, geblendet oder von der irren Illumination überwältigt sind. Die Hamburger Elektrizitätswerke mag das freuen, ich finde es einfach nervig, hässlich und verkehrsbehindernd. Vielleicht führt die EU ja mal eine Zwangsabgabe wegen unerlaubten Beleuchtens des öffentlichen Verkehrsraumes ein. Alternativ wäre auch ein Bußgeld wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr denkbar. Oder man bescheinigt dem Eigentümer schon im voraus schriftlich, dass er das schönste Haus der Stadt hat auch ohne den Strom einzuschalten. Nur mit dem Tatbestand der optischen Umweltverschmutzung dürfte es Probleme geben. Sonst müssen demnächst auch Fahrer eines Lancia Thesis oder Einser BMW Strafe zahlen…
